Spielgruppe 

All Wetter Frosch


Spielgruppen Leistungen📜

Innen- und Aussen-

Spielgruppe ab 2 1/2 Jahren

Spielplatz Kloosmatt Aarburg


Dienstag / Mittwoch / Donnerstag 

Vormittags

8.30 - 11.00 Uhr 

Neu❣️

Dienstag / Donnerstag 

Nachmittags

13.30 - 16.00 Uhr


 Die Empfehlung des Gemeinderates Aarburg, des Schulsozialdienstes Aarburg und des Verbandes SSLV  ist;

 2 x Spielgruppe zu besuchen❣️


1 x Spielgruppe pro Woche für 2.5 Stunden

CHF 1200.- / pro Jahr
CHF 300.- / pro Quartal 
CHF 400.- / 3 Ratenzahlung 
CHF 120.- / pro Monat 
(August und Juli sind beitragsfrei)


2 x Spielgruppe pro Woche für 2.5 Stunden 

CHF 2400.- / pro Jahr
CHF 600.- / pro Quartal 
CHF 800.- / 3 Ratenzahlung 
CHF 240-. / pro Monat 
(August und Juli sind beitragsfrei!) 

3 x Spielgruppe pro Woche für 2.5 Stunden 

CHF 3600-. / pro Jahr
CHF 900.- / pro Quartal 
CHF 1200.- / 3 Ratenzahlung 
CHF 360.- / pro Monat 
(August und Juli sind beitragsfrei!)

Finanzielles: 

Spielgruppe All Wetter Frosch unterstützt Eltern bei Finanzellen Fragen und Anträgen an Gemeinden und Stiftungen❣️ Fragt ungeniert bei der Projektleitung nach, ich helfe gerne❣️


Spielgruppenstart: 

Die Spielgruppe startet eine Woche nach Schulstart. Die Gruppen werden bis zu 5 Kinder von mir, ab 6 Kinder mit 1 Leiterin und 1 Begleitperson geleitet und nach Gruppendynamik gebildet. 

Züni:

Wir teilen alle das gleiche Znüni!


Nach Jahreszeit wird ein Znüni angeboten. Apfel und Brot ist immer vorhanden. Wasser wird angeboten. 
Wenn jemand gerne was teilen möchte, darf er das natürlich. 

Ferien und Feiertage:

Schulferien und Feiertage richten sich nach der Gemeinde Aarburg. 

Finanzielles: 

Gemeinde Aarburg stellt Betreuungsgutscheine aus, bei Fragen wenden Sie sich an mich oder an die soziale Dienste Aarburg.

https://www.aarburg.ch/dienstleistungen/4286

weitere Anträge an Stiftungen und für eine finanzielle Unterstützung werden mit der Spielgruppe All Wetter und Vater/Mutter Beratung Zofingenregio erarbeitet. Wir unterstützen euch gerne❣️

Beiträge an das Geschäftskonto: 

Sevil Sahin 
Spielgruppe All Wetter Frosch 
Postfinance Schweiz 
IBAN CH28 0900 0000 1614 8669 7

Anmeldungen werden persönlich in einem Erstgespräch entgegen genommen! 

 

Projektleitung: 

Die Projektleitung Sevil Sahin aufweist alle kantonalen Bedingungen in Weiterbildung im Frühbereich, ist Kompetent und befugt mit Kinder unter 7 Jahren zu arbeiten. Der Unterricht wird mit einer Jahresplanung vorbereitet und umgesetzt. Die Gruppen werden klein gehalten, damit individuelle Förderung des Kindes gewährleistet ist. Projektleitung erfasst Beobachtungsberichte und die Entwicklungsschritte werden rapportiert und schriftlich festgehalten. Ende Schuljahr werden die Berichte mit den Kindergärten und Gemeinde ausgewertet. Die Projektleitung und Team steht unter Schweigepflicht vor und nach Vertragende.
 

Wir freuen uns auf Dich! 

 
Spielgruppe
All Wetter Frosch 
Leitung Sevil Sahin
Spielplatz Kloosmatt
4663 Aarburg


Sie möchten mehr erfahren über die Betreuungsgutscheine?

Hier können Sie Betreuungsgutscheine beantragen... 💡⚖️
Bei Fragen wenden Sie sich an mich oder an die Gemeinde...

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

AGB 🗃️ 📑


I. Anmeldung 

a. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit separatem Anmeldeformular und gilt als verbindliche Vereinbarung. Die Anmeldung wird nach erster Kontaktaufnahme per Post und persönlich zugestellt. 

b. Sie ist jeweils für das definierte Schuljahr gültig. 

e. Neueintritte sind unter dem Schuljahr möglich, sofern ein Spielgruppenplatz frei ist und es die Gruppendynamik zulässt. 

 

II. Anmeldebestätigung 

Nach Eingang des Anmeldens erhalten die Eltern eine persönliche Einladung für ein Erstgespräch für die Spielgruppe ab Sommer für ein Jahr. 

III. Altersgruppen 

Spielgruppe Draussen mit beheizten Kinderateilier: ist ab 3. Altersjahr bis Kindergarteneintritt. 

 

IV. Gruppengrösse 

a. Die Spielgruppe All Wetter Frosch besteht bis maximal 12 Kinder mit Projektleitung und eine Leitung. 

b. Sollte die Gruppe < 6 Kinder sein, entscheidet die Leitung, die Gruppe allein zu betreuen. 

c. Sprachförderung wird für max. 12 Kinder während des Unterrichts angeboten und wird von einer Leitung und Begleitung durchgeführt. Bei Bedarf bei Gruppengrösse 12 Kindern wird eine Assistentin zur Hauptleitung und Leitung zusätzlich angestellt. 

d. Gruppengrössen werden je nach Gruppendynamik gebildet. 

 

V. Finanzierung 

a. Die Spielgruppe mit integrierten Sprachförderung wird privat geführt und finanziert sich aus den Kinderbeiträgen und von subventionierten Plätzen der Gemeinde Aarburg. 

b.Betreuungsgutscheine für Familien werden von der Gemeinde ausgestellt. 

c. Familien die ein schwaches Budget haben, dürfen einen Antrag für eine Kostenübernahme der Gemeinde machen. 

 

VI. Rechnung / Fälligkeit 

a. Die Eltern erhalten die jeweiligen Rechnung per Semester, Quartal oder monatlich. 

b. Die Bezahlung in Monatsraten muss vorgängig mit der Projektleitung vereinbart werden. Die Kinderbeiträge sind einen Monat im Voraus der Rechnungsstellung zu bezahlen. Monatsraten müssen per LSV Akontorechnungen bezahlt und werden am Fälligkeitsdatum automatisch vom Konto abgebucht. Sie benötigen nur ein Bank- oder Postkonto. LSV und Debit Direct sind nur für regelmässige Monats-/Quartalsrechnungen möglich. 

c. Beim Einzahlungen am Postschalter wird eine Drittgebühr von CHF 3.— erhoben, infolge Deckung der verrechneten Fremdspesen. 

d. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird eine Mahngebühr von CHF 20.— erhoben. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen behält die Spielgruppe sich das Recht vor, das Kind von der Spielgruppe auszuschliessen. 

e. Der Kinderbeitrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu entrichten, d.h. bezahlt wird der freigehaltene Platz. 

 

VII. Regelmässiger Spielgruppenbesuch / Absenzen 

a. Die Kinder treffen sich regelmässig in einer konstanten Gruppe. 

b. Pünktliches Bringen und Abholen der Kinder wird vorausgesetzt. 

c. Bei Krankheit und anderen Absenzen des Kindes ist die jeweilige Spielgruppenleiterin zu informieren. 

 

VIII. Ferien 

a. Für Ferien und schulfreie Tage gilt der Ferienplan der Schule Aarburg. 

b. Ausnahme sind die Sommerferien, diese beginnen für die Spielgruppe eine Woche nach den Schulferien. 

 

IX. Keine Beitragsreduktion bei Krankheit, Ferien, Feiertagen 

a. In der Berechnung des Jahresbeitrages sind Krankheit und Unfall des Kindes sowie Ferien und Feiertage berücksichtigt. Es wird aus diesem Grund keine Beitragsreduktionen gewährt. 

b. Nicht besuchte Halbtage oder längere Absenzen werden nicht zurückerstattet. 

 

X. Versicherungen 

a. Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in der Spielgruppe sowie auf dem Hin- und Rückweg ist Sache der Eltern. 

b. Die Spielgruppenleiterinnen sind Berufshaftpflicht versichert. 

c. Die Spielgruppenleiterinnen haften nicht solidarisch gegenüber Dritten. 

 

XI. Kündigung / Austritt 

Eine Kündigung des Spielgruppenvertrages ist jeweils auf Ende des Semester (Ende Dezember/ Ende Juli möglich und muss 30 Tagen voraus der Spielgruppenleiterin schriftlich mitgeteilt werden. 

 

XII. Übergabe des Kindes 

a. Das Kind ist der Spielgruppenleiterin vor Ort, jeweils auf den vereinbarten Beginn des Spielgruppentermins zu übergeben. 

b. Der/die Sorgeberechtigte(n) orientieren die Spielgruppenleiterin so früh wie möglich, falls das Kind die Spielgruppe nicht besuchen kann. 

c. Die Spielgruppenleiterin übergibt das Kind der/die Sorgeberechtigte(n). Im Falle einer Vertretung muss dies frühzeitig der Spielgruppenleiterin mitgeteilt werden. Im gegenteiligen Fall wird das Kind nicht entlassen. 

 

XIII. Rechte und Pflichten, Orientierungspunkt: 

Der Leitung steht die Entscheidungshoheit und untersteht der Schweigepflicht. 

Die Spielgruppe richtet sich nach den Vorgaben, der IG-Spielgruppen Schweiz und des Schweizerischen Spielgruppenleiterinnen Verbandes SSLV. 

 

 XIV. Kankheit / Unfall 

a. Es dürfen nur gesunde Kinder in die Spielgruppe gebracht werden. Bei Abwesenheiten ist die Spielgruppenleiterin rechtzeitig zu informieren. 

b. Allergien und Krankheiten die spezielle Kenntnisse und Massnahmen müssen den Spielgruppenleiterinnen schriftlich bekannt gegeben werden. 

c. Die Spielgruppenleiterin benachrichtigt den/die Sorgeberechtigte(n), wenn das Kind während der Spielgruppe erkrankt oder verunfallt. Im schlimmsten Fall holt/holen der/die Sorgeberechtigte(n) das Kind so rasch als möglich in der Spielgruppe ab. 

d. Bei einem Notfall ist die Spielgruppenleiterin berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Behandlung zu geben. 

e. Die medizinische Betreuung des Kindes durch das Spielgruppenpersonal ist auf Erste Hilfe Massnahmen beschränkt. 

f. Die Spielgruppeleiterin wenden bei Bedarf Homöopathische Heilmittel an (Arnica, SOS Kügeli). 

g. Für Unfälle während der Spielgruppenzeit ist die Krankenkasse des Kindes zuständig. 

 

XV. Pflegerische Massnahmen 

Das Spielgruppenpersonal ist zur Verrichtung der nötigen pflegerischen Massnahmen am Kind befugt, namentlich wickeln, Hilfe beim Toilettengang und Umziehen. 

 

XVI. Ausfall der Spielgruppenleiterin 

a. Bei Unfall oder Krankheit einer Spielgruppenleiterin kann ein Spielgruppen-Halbtag ersatzlos gestrichen werden. 

b. In der Regel werden Ausfälle intern vertreten, sofern ein Ersatz kurzfristig aufgeboten werden kann. 

c. Sollte eine Spielgruppenleiterin über längere Zeit ausfallen, können die ausgefallenen Lektionen nach Absprache mit der Leitung, kompensiert werden. 

d. Wird das Kompensationsangebot durch den/die Sorgeberechtigte(n) nicht angenommen, wird keine Rückzahlung geleistet. 

 

XVIII. Schweigepflicht / Informationsaustausch 

a. Um einen optimalen Übertritt in den Kindergarten zu gewährleisten, ist die Spielgruppeleiterin berechtigt sich mit den Verantwortlichen des Kindergartens auszutauschen. 

b. Das Personal ist verpflichtet, alle Informationen die das Kind und die Familie betreffen, vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Spielgruppenvertrages. 


Die vorliegenden AGB’s bilden Bestandteil der Anmeldung Aarburg, 01.01.2023